Privathaftpflicht

Absicherung gegenüber Dritten

 

Ein Rotweinfleck auf dem neuen Teppichboden eines Freundes, die zerbrochene Lieblingsvase aufgrund spielender Kinder auf einer Feier von Bekannten – sichern Sie sich mit der richtigen Privathaftpflicht gegenüber Dritten ab. Beschädigt Ihr Kind oder Ihr vierbeiniger Begleiter das Eigentum Dritter, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung. Auch wenn der Dritte körperlich beeinträchtigt wird und eventuell Verdienstausfälle geltend gemacht werden, sind Sie mit einer Privathaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite – Sie als Versicherter brauchen sich in Zukunft um nichts mehr selber zu kümmern.

Brauchen Sie Hilfe?

Gerne laden wir Sie auf ein telefonisches Gespräch ein. Unverbindlich, persönlich, unkompliziert:

+41 44 501 50 16

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Ein Rotweinfleck auf dem neuen Teppichboden eines Freundes, die zerbrochene Lieblingsvase aufgrund spielender Kinder auf einer Feier von Bekannten – sichern Sie sich mit der richtigen Privathaftpflicht gegenüber Dritten ab. Beschädigt Ihr Kind oder Ihr vierbeiniger Begleiter das Eigentum Dritter, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung. Auch wenn der Dritte körperlich beeinträchtigt wird und eventuell Verdienstausfälle geltend gemacht werden, sind Sie mit einer Privathaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite – Sie als Versicherter brauchen sich in Zukunft um nichts mehr selber zu kümmern.

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